Version 1.0.0 · Stand: 2026-04-26
Auftraggeber („Verantwortlicher“): Der bei DirectMailing.ai registrierte Nutzer.
Auftragnehmer („Auftragsverarbeiter“):
Accelerate AI GmbH
Königstraße 10C, 70173 Stuttgart
Amtsgericht Stuttgart, HRB 801536
vertreten durch den Geschäftsführer Ismajl Pukaj
E-Mail: info@accelerate-ai.de
Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Bereitstellung des SaaS-Tools DirectMailing.ai zur Erstellung personalisierter B2B-Direktmailings. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Rahmen dessen personenbezogene Daten der vom Verantwortlichen hochgeladenen Empfänger.
Die Vereinbarung läuft solange das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien besteht.
Geschäftliche Kontakte des Auftraggebers (B2B-Empfänger der Direktmailings).
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen — einschließlich Inspektionen — durch den Verantwortlichen oder einen von diesem beauftragten Prüfer (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
Audits werden mit angemessener Vorankündigung (mindestens 14 Tage), während üblicher Geschäftszeiten und ohne unzumutbare Beeinträchtigung des Betriebs durchgeführt. Soweit zumutbar, kann der Auftragsverarbeiter Nachweise auch durch aktuelle Zertifikate, Testate eines unabhängigen Prüfers oder vergleichbare Dokumentation erbringen.
Die aktuelle Liste der Subprocessoren findest du unter /subdienstleister.
Der Verantwortliche kann der Beauftragung neuer Subprocessoren binnen 30 Tagen widersprechen.
Die Datenbank-, Auth- und Storage-Infrastruktur wird auf Supabase EU-Region (Frankfurt) betrieben. KI-Anbieter (OpenRouter) und Web-Scraping-Anbieter (Firecrawl) haben Sitz in den USA; die Datenübermittlung erfolgt auf Basis der Standardvertragsklauseln (SCCs) der EU-Kommission.
Der Verantwortliche kann jederzeit auf schriftliche Anfrage (z. B. per E-Mail an info@accelerate-ai.de) folgende Rechte ausüben:
Anfragen werden unverzüglich, spätestens jedoch binnen 30 Tagen nach Eingang bearbeitet (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Ausgenommen von der Löschung sind Daten, für die gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. handels- und steuerrechtliche Belege gemäß § 257 HGB, § 147 AO); diese werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und anschließend gelöscht.
Es gilt Art. 82 DSGVO. Der Auftragsverarbeiter haftet nur für Schäden, die durch eine ihm zurechenbare Verletzung dieser Vereinbarung verursacht wurden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die übrige Vereinbarung wirksam.